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lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen
Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten
verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus,
und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben
söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte.
Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806
endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm August August August
74. Des Kurfürsten und Königs Max I. Joseph innere und äußere Politik. 403
waren, und veranstalteten auf Kosten ihrer abwesenden Wirte glänzende Bälle und Schmansereien. Doch ließen sich die Franzosen auch die edleren Genüsse nicht entgehen, die ihnen die Stadt bieten konnte. Wie Moreau große Borliebe für die deutsche Literatur hegte, so war General Desolle ein enthusiastischer Verehrer der deutschen Tonkunst. Auf seinen Wunsch wurde durch die kurfürstliche Kapelle, die einen hohen Rnf genoß, Haydns Schöpfung aufgeführt, die selten ein so begeistertes Publikum gefunden haben mag wie jene französischen Offiziere. Ihre Verehrung für die bildeudeu Küuste bekuudeten jedoch die Sieger in eigennützigster Weise. Als der Kommissär der Rheinarmee, Neven, in den Gemäldesaal der Residenz trat, rief er überrascht ans: „Wie war es nur diesen kleinen Herzogen und Kurfürsten von Bayern möglich Kunstschätze zu sammeln, wie sie die Tnilerien nicht besitzen!" Sofort schrieb er ans diejenigen Gemälde, die ihm am besten gefielen, mit Kreide: Republique Franeaise, zur Anweisung für die Greuadiere, welche deu Raub abholen mußten. Vorstellungen bei dem Gouverneur der Okkupationstruppen erzielten nur die Antwort: „Es kann nicht die Rede sein von Bedingungen und Schwierigkeiten zwischen Sieger und Besiegten; der erste befiehlt, der audre gehorcht gutwillig oder weicht der Gewalt." Auch die der Stadt auferlegte ungeheure Branbschatznng ließ die Einwohner über ihr Verhältnis zu den „Befreiern der bentschen Völker", wie die Franzosen in ihren Proklamationen sich nannten, nicht im Zweifel.
Auch bei Hohenlinben konnten die Österreicher nnb Bayern über Moreaus überlegenes Felbherrngenie nicht obsiegen, die Franzosen brangen in die kaiserlichen Erblanbe ein, so daß der Kaiser für seine Hauptstadt Wien bangend Waffenstillstand schloß und Unterhandlungen anknüpfte, die zum Frieden von Luueoille führten. Dem wachsamen Montgelas, dem einflußreichsten Minister des Kurfürsten, blieb nicht unbekannt, daß Vonseiten des Wiener Kabinetts neuerbings Anstrengungen gemacht wurbeu, um für die an Frankreich abzn-tretenben Gebiete Ersatz bnrch Einverleibung eines Teils von Bayern zu gewinnen. Es war bemnach in Wahrheit nur ein Akt der Notwehr, daß Bayern um sich seiner Freunde zu erwehren mit Frankreich einen Vertrag abschloß (24. August 1801), wodurch es allen Ansprüchen aus das linke Rheimtfer entsagte, sich dagegen eine Entschädigung an Land verbürgen ließ, „das so günstig als möglich gelegen wäre um als Ersatz für alle Verluste zu dienen".
Da durch die Bestimmungen des Lnneviller Friedens überhaupt eine Umgestaltung von ganz Deutschland notwendig geworden war, wurde ein Kongreß nach Regeusburg berufen, dessen Hauptschluß erst am 27. April 1803 zum Vollzug kam. Dank den freundschaftlichen Beziehungen zu Frankreich wnrde Bayern bei dem Gebietsaustausch in hohem Maße begünstigt. Es erhielt die Hochstifte Würzburg und Bamberg, die zu den schönsten und best-kultivierten Territorien des Reiches zählten, die Hochstiste Augsburg und Freising itrtb eine große Anzahl wichtiger Reich sstäbte. Erst bitrch diese Erwerbungen in Franken und Schwaben war zu einer politischen Entwicklung Bayerns die
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Extrahierte Ortsnamen: Haydns Rheinarmee Moreaus Wien Frankreich Frankreich Deutschland Regeusburg Frankreich Hochstiste_Augsburg Schwaben Bayerns
77. Ein Brief an Kaiser Franz I. von Österreich von Kronprinz Ludwig. 419
77. Ein Brief an Kaiser Franz I. von Österreich von Kronprinz Ludwig. *)
Durchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser,
freundlich vielgeliebter Herr Bruder und Vetter!
Vertrauensvoll wende ich mich zu Euerer Kaiserlichen Majestät, hierinn bestärkt durch die gütige, und ich darf sagen, liebevolle Aufnahme, so mir von Höchstderselben tu Heidelberg wurde. Voriges Jahr war die Gelegenheit, nun, fast wunderbar, ist sie von neuem, und dann wohl nie mehr, wieder zu erlangen, was durch Verrath und Waffenglück Franzoßen von unserm Vaterland an sich gerissen. Aufrichtigkeit lieben Euere Kaiserliche Majestät, und aufrichtig sage ich meine Meinung für am zweckmäßigsten zu halten, sich nicht in lange Unterhandlungen einzulassen, als worinn die Franzoßen gefährlich, sondern in Paris zu erklären, was man will. Ruhmvolleres hat noch nie ein Kaiser vollbracht, als wenn Euere Majestät machen, daß nebst den im letzten Frieden erhaltenen Bezirken Elsaß, Lothringen nebst Metz, Toul und Verdun, die in jenem eingeschlossen, von Frankreich gesondert werden, wonach dieses immer noch größer bleibt, als es war, da es Deutschland verderblich wurde. Darum beschwöhre ich Euere Kaiserliche Majestät, daß wenigstens Elsaß -mit Teutsch-Lothringen und das Vogesen-Departement doch wieder Teutsch werden; es wäre zu traurig, wenn dieses nicht geschähe, Südteutschlands Gränzen ferner jedem Einfall offen stünden. Es waren, sind und bleiben Deutschlands Feinde die Franzoßen, welche Familie sie auch regiere. Obiges erwarten die Teutschen, und daß Frankreich die Kriegskosten zahle, wie daß es angehalten werde zur Rückgabe dessen, was es in Europa geraubt an Kunst- und Wissenschaftlichen-Werken Ich sage dieses, obgleich Baieru sehr wenig Bedentendes nur verlohr. Es ziemt mir vielleicht nicht, mich so gegen Euere Kaiserliche Majestät zu äußern, aber Hochstdero Wohlwollen gegen mich und die Tugend, welche Euere Majestät nebst so vielen andern besitzen, Offenherzigkeit zu lieben, ließen mich dieses schreiben. Vergebung, wenn ich gefehlt. Höchstdieselben um Dero fernere Gewogenheit ersuchend verbleibe ich
mit vorzüglichster
Hochachtung und dienstwilligster Ergebenheit Euerer Kaiserlich Königlichen Majestät!
Bar le Duc deu 3ten Julii 1815.
Dienstw., ganz ergebenster Bruder, Vetter und Diener
Ludwig, Kronprinz.
Format 4°.
*) Wiener Staatskanzlei, Bayern, Hofkorrespondenz.
27*
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Extrahierte Personennamen: Franz_I._von_Österreich Franz_I. Ludwig Ludwig Franz_I._von_Österreich Franz_I. Ludwig Ludwig Hochstdero Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Heidelberg Paris Lothringen Verdun Frankreich Deutschland Deutschlands Frankreich Europa Duc Bayern
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Preußen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
640 Waffenstillstands-Verhandlungen.
im Besitze Frankreichs, eine stets offene Ansfallspforte gegen Süddentsch-land. In deutschem Besitze gewinnen Straßbnrg und Metz dagegen einen defensiven Character; wir sind in mehr als zwanzig Kriegen niemals die Angreifer gegen Frankreich gewesen, und wir haben von letzterem nichts zu begehren als unsere von ihm so oft gefährdete Sicherheit im eigenen Lande. Frankreich dagegen wird jeden jetzt zu schließenden Frieden nur als einen Waffenstillstand ansehen und uns, um Rache für seine jetzige Niederlage zu nehmen, ebenso händelsüchtig und ruchlos wie in diesem Jahre, wiederum angreifen, sobald es sich durch eigene Kraft oder fremde Bündnisse stark genug dazu fühlt."
Hiermit hatte Gras Bismarck zum ersten Male mit voller Klarheit und Bestimmtheit die politischen Forderungen für den Friedensschluß angekündigt: er durfte sich dabei in der That auf die einmüthige Stimme des deutschen Volkes berufen, welche seit den großen und entscheidenden Siegestagen die Wiedergewinnung von Elsaß und Lothringen für Deutschland als den unabweislichen Siegespreis bezeichnet hatte.
Die Zusammenkunft von Jules Favre mit dem Grafen von Bismarck fand am 19. zu Haute Maison und am 20. in Ferneres statt. Es handelte sich dabei vor Allem um die Bedingungen eines Waffenstillstands, nur beiläufig um die künftigen Friedensbedingungen. In dieser Beziehung erklärte I. Favre vorweg, daß er jede mögliche Geld-entschädigung in Aussicht stellen könne, Landabtretungen dagegen ablehnen müsse. Nachdem Graf Bismarck letztere als unentbehrlich bezeichnet hatte, erklärte Favre die Friedensunterhandlungen als aussichtslos, weil Landabtretungen für Frankreich erniedrigend, ja sogar entehrend fein würden. „Es gelang mir nicht," berichtete Graf Bismarck über die Unterredung, „ihn zu überzeugen, daß Bedingungen, deren Erfüllung Frankreich von Italien erlangt, von Deutschland gefordert habe, ohne mit einem der beiden Länder im Kriege gewesen zu sein, Bedingungen, welche Frankreich ganz zweifellos uns auferlegt haben würde, wenn wir besiegt worden wären, und welche das Ergebniß fast jeden Krieges auch der neuesten Zeit gewesen wären, für ein nach tapferer Gegenwehr besiegtes Land an sich nichts Entehrendes haben könnten, und daß die Ehre Frankreichs nicht von anderer Befchaffenheitfei,als diejenige aller anderen Länder. Ebensowenig fand ich bei Herrn Favre dafür ein Verständniß, daß die Rückgabe von Straßbnrg bezüglich des Ehrenpunktes keine andere Bedeutung, als die von Landau oder Saarlouis haben würde, und daß die gewalttätigen Eroberungen Ludwigs Xiv. mit der Ehre Frankreichs nicht fester verwachsen wären, als diejenigen der ersten Republik oder des ersten Kaiserreichs." Eine praktischere Wendung nahmen die Besprechungen erst in Ferneres, wo sie sich mit der Frage des Waffenstillstands beschäftigten.
Als Bedingungen des Waffenstillstands wurde von deutscher Seite die Uebergabe der Festungen verlangt, welche die Verbindung der deutschen Truppen mit Deutschland erschwerten, vornehmlich von Straßburg, To ul und einigen kleinen Festungen. I. Favre legte seinerseits den größten Werth darauf, daß die Einschließung von Paris während des Waffenstillstands aufgegeben werde; hierauf erklärte jedoch Graf Bismarck
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Extrahierte Personennamen: Jules_Favre Bismarck Graf_Bismarck Graf_Bismarck Ludwigs
Extrahierte Ortsnamen: Frankreichs Frankreich Frankreich Lothringen Deutschland Frankreich Frankreich Italien Deutschland Frankreich Frankreichs Landau Ludwigs_Xiv Frankreichs Deutschland Paris
die in Belgien standen, jedes etwa 100 000 Mann stark. Ihnen zog Napoleon mit 128 000 Mann entgegen. Durch die Schlacht bei Ligny, 16. Juni, ntigte er Blcher zum Rckzge; an demselben Tage wurde Ney bei Qua-trebras,woder Herzog Wilhelm von Brauns chweig fiel, von Wellington auf-gehalten. Am 18.Juni wurde dann die entscheidende Schlacht bei Waterloo oder Belle Alliance geschlagen. Napoleon griff hier mit bermacht Welling-tons Heer an; dieses hielt aber gegen die Feinde hartnckig stand, bis am , Abend Blcher erschien und den Sieg entschied. Die Verbndeten zogen zumv zweitenmal in Paris ein; Napoleon entsagte der Krone zu Gunsten seines Sohnes" und begab sich zu Rochefort in den Schutz der Englnder. Er wurde aber als Gefangener nach der Insel St. Helena gebracht. Dort lebte er, umgeben von einigen Getreuen, noch fnf Jahre. Er starb (am 5. Mai) 1821.
2. Der zweite Pariser Friede 1815. Ludwig Xvm. nahm den franzsis chen Thron wieder ein. Derzweitepariserfriedebes chrnkte Frankreich auf den Umfang von 1790; es trat Saarbrcken und Saarlouis an Preußen, Landau an Bayern ab und gab die in seinen Eroberungskriegen geraubten Kunstschtze an ihre frheren Besitzer zurck. In Paris schlssen auf Kaiser Alexanders Veranlassung die Herrscher Rulands, sterreichs und Preuens denheiligenbund, worin sie gelobten, nach Befehl der heiligen Schrift wie Vter ihre Völker zu regieren, untereinander Frieden zu halten und als Brder einander Hilfe und Beistand zu leisten. Die meisten brigen Fürsten traten in den folgenden Jahren der heiligen Allianz bei. \
Ii. Die neueste Zeit, 18151888.
Die Zeiten der heiligen Mtam; Friedrich Wilhelms Iii. fernere
Regierung.
1. Der Deutsche Bund. Der 1815 gegrndete Deutsch e Bund vereinigte die fr selbstndig erklrten Einzelstaaten zu einem Staaten-bunde, dessen gemeinsame Angelegenheiten am Bundestage zu Frank-furt a. M. verhandelt wurden. In mehreren deutschen Staaten (Sachsen-Weimar, Bayern, Baden, Wrttemberg, Hessen-Darmstadt) wurden land-stndischeverfafsungen eingefhrt. Aber die beiden deutschen Gromchte, sowohl sterreich als Preußen > waren damals allen freiheitlichen Bestrebungen abgeneigt und suchten solche auch im brigen Deutschland niederzuhalten (die Karlsbader Beschlsse 1819). So kam zu der Spaltung Deutschlands noch die Unterdrckung. Die Eintracht zwischen Regierung und Volk war getrbt; Mitrauen und Verstimmung ergriffen die Herzen und verbreiteten sich weiter und weiter.
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46
C. Geschichtliche Entwicklung, Verfassung und Verwaltung.
Lothringen mit Metz von Frankreich abgetreten und diese Gebiete als un-
mittelbares Reichsland mit dem Deutschen Reiche für immer vereinigt.
Durch Gesetz vom 31. Mai 1911 hat Elsaß-Lothringen eine Verfassung
erhalten und gilt als Bundesstaat? im Bundesrate führt es drei Stimmen.
Diese Stimmen werden nicht gezählt, wenn sie allein den preußischen Stimmen
die Mehrheit geben würden oder wenn über Änderungen der Verfassung ab-
gestimmt wird.
Die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der Kaiser aus. An der Spitze
der Landesregierung steht ein Statthalter, der vom Kaiser unter Gegen-
Zeichnung des Reichskanzlers ernannt und abberufen wird. Der Statthalter,
der in Straßburg residiert, ernennt und instruiert die Bevollmächtigten zum
Bundesrat und gegenzeichnet die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers,
wodurch er die Verantwortlichkeit für sie übernimmt. Der Kaiser kann dem
Statthalter landesherrliche Befugnisse übertragen. Der Umfang dieser Über-
tragung wird durch kaiserliche Verordnung bestimmt, die vom Reichskanzler
gegenzuzeichnen ist.
Landesgesetze für Elsaß-Lothringen werden vom Kaiser mit Zustimmung
des aus zwei Kammern bestehenden Landtages erlassen. Die Gesetzentwürfe
über die Feststellung des jährlichen Landeshaushaltsetats werden zuerst der
Zweiten Kammer vorgelegt und von der Ersten Kammer im ganzen an-
genommen oder abgelehnt.
Der Ersten Kammer gehören als Mitglieder an: die Bischöfe zu Straßburg
und Metz sowie während der Sedisvakanz eines der Bistümer sein ältester
Bistumsverweser, der Präsident des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer
Konfession und der Präsident des Synodalvorstandes der reformierten Kirche,
der Präsident des Oberlandesgerichts zu Colmar, ein ordentlicher Professor
der Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, ein Vertreter der israelitischen
Konsistorien, je ein Vertreter der Städte Straßburg, Metz, Colmar und Mül-
Hausen, je ein Handelskammervertreter derselben vier Städte, je zwei Land-
wirtschaftsvertreter der Bezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen (von
denen je einer bäuerlicher Kleinbesitzer sein muß) und zwei Handwerksvertreter.
Zusammen also 23 Mitglieder. Dazu treten in Elsaß-Lothringen wohnhafte
Reichsangehörige, welche der Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernennt
und deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Sobald
durch Reichs- oder Landesgesetz eine Arbeitervertretung (Arbeitskammer) ge-
schaffen ist, hat sie drei Vertreter des Arbeiterstandes als weitere Mitglieder
in die Erste Kammer zu wählen. Wählbar sind nur Reichsangehörige, die in
Elsaß-Lothringen ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sind. Die
Mitgliedschaft der gewählten und ernannten Kammermitglieder dauert fünf Jahre.
Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit
geheimer Abstimmung nach Maßgabe des mit dem Verfassungsgesetz gleichzeitig
angenommenen Wahlgesetzes hervor. Die Abgeordneten der Zweiten Kammer
werden in Zeiträumen von fünf Iahren neu gewählt. Dem Kaiser steht es zu,
die Kammern zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen, zu schließen und aufzulösen.
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120.
Der Westflische Friede.
225
Geld wurde verschlechtert; Edelmetall verschwand beinahe aus dem Ver-kehr. Schon Kaiser Ferdinand Iii., der 1637 seinem Vater Ferdinand Ii. gefolgt war, hatte auf den Frieden hingearbeitet; 1641 traten endlich die Gesandten der verschiedenen Staaten zu Unterhandlungen zusammen, doch erst nach sieben Jahren gelangte man zu einer Einigung.
120. Der Westflische Friede. Am 24. Oktober 1648 wurden die Friedenstraktate zu Mnster von den kaiserlichen und den franzsischen und in Osnabrck zwischen den kaiserlichen, den reichsstndischen und den schwedischen Gesandten abgeschlossen.
Schweden erhielt Vorpommern mit den Odermndungen und Rgen, Vernde-Wismar und die Stifter Bremen und Verden nebst einer Geldentschdigung; sstanbs. fr diese Gebiete hatte es fortan Sitz und Stimme im deutschen Reichs-tage. Frankreichs Oberherrschaft der die Bistmer und Städte Metz,
Toul und Verduu (vgl. 105) wurde anerkannt; dazu erhielt es die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Unterelsa, den Sundgau und die Laudvogtei der zehn vereinigten Reichsstdte im Elsa. Zugleich bernahm es die Garantie fr die Ausfhrung der Friedensbestimmungen. Brandenburg mute sich mit Hinterpommern begngen; fr den Ver-zieht auf Vorpommern wurde es durch die Stifter Magdeburg, Minden, Halberstadt und Kammin entschdigt. Bayern behielt die Oberpfalz und die Kurwrde ( 116), während die Rheinpfalz mit einer neu-geschaffenen achten Kurwrde an den Sohn Friedrichs V. fiel. Die Unabhngigkeit der Niederlande (vgl. 110) und der Schweiz ( 93)
wurde anerkannt.
Wofern nicht besondere Regelungen im Frieden vorgenommen wurden, innere trat eine Wiederherstellung des Znstandes von 1618 ein. Von der all-a^gen. gemeinen Amnestie, die erlassen wurde, nahm jedoch der Kaiser seine Erb- ^tten. lande aus. Die volle Landeshoheit (Souvernitt) der Landesfrsten wurde anerkannt, ihnen auch das Recht zugestanden, zu ihrer Sicherheit Bndnisse untereinander und mit auswrtigen Mchten zu schlieen, aus-genommen gegen Kaiser und Reich. Die Notwendigkeit einer neuen Verfassung wurde anerkannt und die Beratung darber in Aussicht genommen.
Der Augsburger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die R e-Kirchlich formierten ausgedehnt. Das Restitutionsedikt wurde aufgehoben und das 3fr9en-Jahr 1624 als Normaljahr festgesetzt, d. h. der katholische und der evange-lische Besitz wurde so wiederhergestellt, wie er am 1. Januar 1624 gewesen tror. Auch von dieser Bestimmung nahm der Kaiser seine Erblande aus.
Fr Schlesien wie fr die brigen kaiserlichen Erblnder kam diese Schlesien. Klausel der Vernichtung des Protestantismus gleich, da der Kaiser nach dem ius reformandi verlangen durfte, da sich das Bekenntnis der Untertanen dem des Landesherrn anpasse. Nur den Herzgen von Liegnitz, Brieg,
Wohlan, Mnsterberg und ls sowie der Stadt Breslau sollte die Aus-bung des evangelischen Bekenntnisses auch in Zukunft gestattet sein. Fr
Pfeifer, Geschichte. V. C. -jk
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Extrahierte Personennamen: Ferdinand_Iii Ferdinand Ferdinand_Ii Ferdinand Friedrichs_V.
348
Allgemeine Erdkunde.
preußischen Provinzen Deutschlands und 440,000 E. auf Holstein
und Lauenburg, so daß etwa 14,120,000 Seelen auf die ausschließ-
lich deutschen Staaten kommen. Von der Gesammtmasse sind 28
Millionen reine Deutsche, 5-'- Mill. Slawen; 190,000 Italiener,
in Jllyrien und Wälsch-Tyrol, 300,000 Wallonen und Franzosen,
300,000 Juden, Griechen, Armenier und Zigeuner. — 19^ Mill.
sind Katholiken, 15| Mill. Protestanten. Diese letztem bilden die
Mehrzahl in allen Ländern, mit Ausnahme der österreichischen Pro-
vinzen, Baiern, Baden, Hohenzollern, Liechtenstein und den früheren
geistlichen Staaten. Bisthum Breslau, Erzbisthum Köln mit den
Bisthümern Trier, Münster und Paderborn in Preußen; Bisthum
Hildesheim-Osnabrück in Hannover; Erzbisthum Freising-München
mit den Bisthümern Paffau, Augsburg, Regensburg; Erzbisthum
Bamberg mit den Bisthümern Eichstädt, Würzburg, Speier, sämmt-
lich für Baiern; Erzbisthum Freyburg für Baden und Hohenzollern,
mit den Bisthümern Mainz für Hessen-Darmstadt, Rottenburg für
Würtemberg; Limburg für Nassau und Frankfurt. In Oesterreich
das Erzbisthum Salzburg und viele andere.
Das heilige römische Reich deutscher Nation bestand aus 9 Krei-
sen (mit Ausnahme des burgundischen oder der österreichischen Nie-
derlande, welche den zehnten bildeten); dem österreichischen, baieri-
schen und schwäbischen im Süden, dem fränkischen, ober- und nie-
derrheinischen in der Mitte, dem westfälischen, ober- und niedersäch-
sischen im Norden. Böhmen, Schlesien, Mähren und die Lausitz
gehörten zu keinem Kreise. Oberhaupt war der römische oder deut-
sche Kaiser. — Nachdem 1806 Kaiser Franz Ii. die Würde eines
deutschen Kaisers niedergelegt und Deutschland später sich vom fran-
zösischen Joche befreiet hatte, ward 1815 der deutsche Bund
gestiftet, als dessen Zweck in der Bundesakte angegeben steht:
Aufrechterhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutschlands,
so wie der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit jedes einzelnen Staa-
tes und Sicherung eines Rechtszustandes für die Unterthanen aller
deutschen Länder. Die Bundesangelegenheiten werden von der
Bundesversammlung besorgt, die in Frankfurt ihren Sitz
hat. Bei derselben hat jeder Staat seinen Abgeordneten, und Oester-
reich führt den Vorsitz. Wenn über organische Bundeseinrichtun-
gen, Grundgesetze des Bundes, und Beschlüsse, welche die Bundes-
akte betreffen, abgestimmt wird, muß das Plenum versammelt sein,
in welchem 70 Stimmen abgegeben werden; Oesterreich, Preußen
und die drei Königreiche haben davon jedes 4, Baden, die beiden
Hessen, Holstein und Luxemburg jedes 3, Braunschweig, Mecklen-
burg und Nassau jedes 2, die übrigen Staaten jeder 1 Stimme.
— In allen Bundesstaaten soll eine landständische Verfassung ein-
geführt werden; die vormals unmittelbaren, jetzt mediatisirten Reichs-
stände (84 mit 486 Iljm., 1,900,000 E.) gehören zum hohen Adel;
die Häupter der Familien sind die ersten St an de sh erren in ih-
ren respektiven Staaten. Die Verschiedenheit bet christlichen Reli-
gionsparteien begründet in allen Bundesstaaten keinerlei Unterschied
im Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte. Es bestehen
gemeinschaftliche Appellationsgerichte für die Staaten, welche nicht
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Zweiter Pariser Frieden.
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Lebensgefahr, Graf Nostitz); auch bei tzualrcbra« gewinnt 1815.
Xev gegen die Engländer rc. einige Vortheile (Herzog von
Braunschwcig fällt). Aber Wellington, von Blücher zur
rechten Zeit unterstützt, siegt bei Waterloo an den Höhen
von Genappe* unfern von La belle Alliance. Die Franzosen
auf der verworrensten Flucht» Napoleon kaum entkommen,
wird, nachdem die Verbündeten, nach noch einigen Gefechten,
schon am 10. Zuli in Paris cingezogen, von Rochefort nach
St. Helena gebracht (stirbt den 5. Mai 1821). Ludwig
wieder eingesetzt.
Der zweite Pariser Frieden unter härteren Bedin-
gungen abgeschlossen am 20 Nov. *). — Heiliger Bund
der drei sieggekrönten Herrscher. Fortdauernde Bun-
desversammlung für die gemeinsamen Angelegenheiten Deutsch- „
lands zu Frankfurt a. M. den 5. Nov. eröffnet, der deutsche 1816.
Bund für eine selbstständige Macht erklärt.
A n h a n g.
Allgemein wichtige Ereignisse der netteren Zeit.
1) Oesterreich bewahrte, sowie Preussen, in seinem
Innern ungestörten Frieden, aber Kaiser Franz stirbt 1835 d.
2. März, und sein ältester Sohn folgt ihm als Ferdinand I.
2) Frankreich: seit 1818 nach dem Congresse zu Aachen,
von der Besatzungparmee befreit - und unter die Hauptmächte
Europa's wieder ausgenommen. Parteien in der Deputirten-
kammer. Der Herzog von Berry durch Louvel 1820 ermor-
det; in demselben Jahre der Herzog von Bordeaux geboren.
*) Die geraubten Kunstschätze weggeführt. Frankreich auf die Grän-
zen von 1790 beschränkt, muß Marienburg, Philippeville und
Bouillon an die Niederlande, Saarbrück und Saarlouis an Preussen,
und Landau au Daiern (zur deutschen Bundesfestung) abtreten,
700 Mill. Franken Kriegskosten zahlen, und ein Heer von 150000
Mann verbündeter Truppen (darunter 30000 Mann Preussen unter
Ziethen) unter dem Herzoge von Wellington drei bis fünf Jahre
lang auf seiner Nordostgränze unterhalten.
* für international»
Schut'oia. ‘ j-rschunfl
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j.
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Extrahierte Personennamen: Graf_Nostitz Napoleon Helena Ludwig Ludwig Franz Franz März Ferdinand_I. Berry
Extrahierte Ortsnamen: Wellington Paris Frankfurt Oesterreich Frankreich Aachen Bordeaux Frankreich Marienburg Niederlande Saarbrück Preussen Landau Wellington
§. 10, 3. Ludwigs Xiv. Krieg mit Holland.
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getreten" richtig auslegen lasse, bestellte Ludwig 1680 sogleich vier Gerichtshöfe, unter dem Namen Reunionskammern, zu Metz, Doornik, Breisach und Besanyon, welche feststellen sollten, was nach Rolands Ansicht Frankreich an Land und Leuten noch auszusprechen habe. Man klügelte heraus, daß Rechtsansprüche auf das Kloster Weißenburg, aus Germersheim, Zweibrücken, Saarbrücken, Mömpelgard Straßburg und die freien Städte im Elsaß vorlägen. Ludwig ließ sich durch nichts beirren, seine ungerechten Forderungen beizutreiben, und lud die Besitzer, welche Glieder des deutschen Reiches waren, vor die französischen Gerichte, um ihre Einreden vorzubringen. Da sie nicht erschienen, so zog er ihre Gebiete ein. Alle Beteiligten erhoben laute Klagen, und Ludwig versprach, sich auf einem Kongresse zu Frankfurt rechtfertigen zu wollen. Aber er trieb fein Raubsystem noch weiter und entriß mitten im Frieden dem deutschen Reiche 1681 die freie Stadt Straßburg. Unerwartet erschien er vor dieser Stadt und forderte sie unter Drohungen zur Übergabe auf. Man war auf keinen Widerstand vorbereitet, öffnete die Stadtthore und ließ sich die Waffen abnehmen. Der ehrvergessene Bischof Egon von Fürstenberg, der schon längere Zeit mit Frankreich in verräterischem Bunde war, empfing den König an den Pforten des Münsters und begrüßte ihn: „Herr! nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren, denn meine Augen haben den Heiland gesehen!"
Während eine freie deutsche Stadt dem französischen Oberherrn huldigen und ihre Religion nach dem Willen ihres neuen Gebieters ändern mußte, saßen die deutschen Fürsten zu Frankfurt und stritten mit den Franzosen und unter einander über den Gebrauch der lateinischen Sprache in diplomatischen Verhandlungen und zankten heftig darüber, wem von den Gesandten die Bezeichnung Excellenz gebühre, und ob man bei den Beratungen im Kreise, im Viereck, in Hufeisen- oder Eiform sitzen wolle. Kaiser Leopold, dessen Land und Hauptstadt von den Türken hart bedrängt war, verlangte Waffenstillstand, bis der gemeinsame Feind der Christenheit verjagt sei. Ludwig sagte denselben endlich zu, wenn ihm Straßburg und die vereinigten Gebietsteile verblieben. Dies wurde ihm auf dem Reichs-tage zu Regensburg 1684 zugestanden, wenn er sich von nun an aller Reunion enthalte. Ludwig versprach einen 20 jährigen Waffenstillstand, hielt aber nicht Wort.
Der Orleanssche Krieg 1689—1697. Als 1685 mit dem Kurfürsten Karl die männliche Linie der Pfalz ausstarb und das Land
Saffians Weltgeschime. m. 5. Stuft. ü. Ph, Beck. 10
TM Hauptwörter (50): [T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Ludwigs Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Egon_von_Fürstenberg Leopold Leopold Ludwig Ludwig Ludwig Ludwig Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Holland Breisach Frankreich Weißenburg Germersheim Mömpelgard_Straßburg Frankfurt Frankreich Frankfurt Hufeisen- Saffians_Weltgeschime